Reit- und Fahrverein "St. Hubertus" Kolshorn
Reit- und Fahrverein "St. Hubertus" Kolshorn

Mitgliedschaft

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft in underem Verein? Darüber freuen wir uns sehr! Nachvolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen dazu:

 

  • Eine Mitgliedschaft kann entweder aktiv oder passiv erfolgen. Den Aufnahmeantrag finden Sie als PDF auf dieser Seite. Nach dem Ausfüllen geben Sie den Antrag bitte direkt einem Vorstandsmitglied oder werfen ihn in den Briefkasten in der Reithalle.
  • Wer den Verein vor dem Beitritt erstmal testen möchte, kann dies im Rahmen eines unverbindlichen Schnuppermonats tun. Die Gebühren hierfür sind unten aufgeführt. Die Gebühr des Schnuppermonats wird bei anschließendem Vereinsbeitrittauf die Aufnahmegebühr angerechnet.
  • Bitte beachten Sie unsere Satzung und unsere Sportstättennutzung.

 

Bankverbindung

 

Volksbank eG

 

IBAN : DE 50 2519 3331 7010 3658 00

BIC : GENODEF1PAT

Aufnahmeantrag
Aufnahmeantrag.pdf
PDF-Dokument [175.5 KB]
Pflichtinformationen zum Datenschutz
Pflichteninformationen zum Datenschutz_0[...]
PDF-Dokument [193.8 KB]
Gebührenordnung 03.2025
Gebührenordnung_03.2025.pdf
PDF-Dokument [94.4 KB]

 

Zuzüglich zum Mitgliedsbeitrag sind von jedem aktiven Mitglied ab dem Jahr, in dem es das 13. Lebensjahr vollendet hat, ein persönlicher Arbeitsdienst zu leisten. Dabei haben Mitglieder ab dem Jahr, in dem das 13. Lebensjahr vollendet wird, 3 Ar-beitsstunden, ab dem Jahr in dem das 15. Lebensjahr vollendet wird, 6 Arbeits-stunden und ab dem Jahr, in dem das 17. Lebensjahr vollendet wird, 15 Arbeits-stunden zu leisten, sofern kein Turnier stattfinden. Für den Fall, dass ein Turnier stattfindet, erhöhen sich die Stunden um je 1, 3 bzw. 5 Stunden. Für den Fall, dass die zu erfüllenden Arbeitsdienststunden am Jahresende nicht vollständig abgeleistet sind, ist eine Gebühr von 13,00 EUR pro nicht geleisteter Stunde zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied im Laufe des Jahres die Mitgliedschaft kündigt oder aus triftigem Grund vom Reit- und Fahrverein „St. Hubertus“ Kolshorn fristlos gekün-digt wird und seine bis dahin entstandene Leistungspflicht nicht erfüllt hat. Aktive Mit-glieder, die mindestens 25 Jahre durchgehend Mitglied im Verein sind, sind ab dem Jahr, in dem sie das 65. Lebensjahr erreichen, von der Arbeitsstundenpflicht befreit. 

Reit- und Fahrverein "St. Hubertus" Kolshorn e.V.

Am Eichenhain 1

31275 Lehrte - Kolshorn

Druckversion | Sitemap
© Reit- und Fahrverein "St. Hubertus" Kolshorn e.V.

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.